Mikrofon-Funk-Sets

Informationen zu Mikrofon-Funk-Sets

Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 tritt eine Allgemeinzuteilung der Fernsehkanäle 61 - 63 (790 - 814 MHz) und 67 - 69 (838 - 862 MHz) in Kraft. Eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist dementsprechend nicht notwendig. Jeder Nutzer muss lediglich dafür Sorge tragen, dass er Frequenzen seiner Nutzergruppe wählt. Eine Auflistung der nutzbaren Frequenzen finden Sie unten in dem Dokument Frequenzzuteilung. Darüber hinaus gilt die Allgemeinzuteilung auch im Frequenzbereich 863 - 865 MHz. Innerhalb dieses Frequenzbereichs sind keine Frequenzen einzelnen Nutzergruppen zugewiesen. Es kann jede beliebige Frequenz innerhalb dieses Bereichs genutzt werden.

  • Nutzergruppen 1 und 2: Öffentlich, rechtliche und private Rundfunkanstalten
  • Nutzergruppe   3: PA-Rental Firmen
  • Nutzergruppe   4: Musikgruppen, Discotheken, weitere Anwender
  • Nutzergruppe   5: Theater, Stadthallen etc.

Zu den jeweiligen Nutzergruppen gehören bestimmte Frequenzbereiche (TV-Kanäle) bzw. aus diesen Bereichen wiederum nur bestimmte Frequenzen (Subkanäle). Detaillierte Informationen zu den einzelnen Frequenzen innerhalb einer Nutzergruppe finden Sie unten in dem Dokument Nutzergruppen. Weitere Informationen gibt es hierzu auch unter www.bundesnetzagentur.de .

Kurzzeitzuteilungen:
Für den vorübergehenden Betrieb von drahtlosen Mikrofonanlagen erteilt die Bundesnetzagentur Kurzzeitzuteilungen. Diese sind weder an Nutzergruppen noch bestimmte TV-Kanäle gebunden. Allerdings gelten diese nur für einen festgelegten Ort und auch nur für maximal 14 Tage. Danach muss ein neuer Antrag auf Kurzzeitzuteilung gestellt werden. Zugeteilt werden ausschließlich Frequenzen, die an diesem Ort nicht schon von anderen Anwendern belegt sind.

Downloads

Frequenzzuteilung.pdf

131 K

Nutzergruppen.pdf

689 K